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Kurztunnel-Abstimmung bleibt gültig

Der Ausserrhoder Regierungsrat tritt nicht auf die Beschwerde von Mathias Schreier gegen die Kurztunnel-Abstimmung vom 21. Mai 2017 ein.

Konkrete Beweise, wonach mit Blick auf die Abstimmung vom 21. Mai 2017 falsche Zahlen vorgelegt wurden, konnten nicht erbracht werden, wie es in einer entsprechenden Medienmitteilung der Kantonskanzlei heisst. Damit bleibt die Abstimmung über die «Volksinitiative für den Bau eines Kurz-Tunnels zwischen Bahnhof und Schützengarten», die an der Urne abgelehnt wurde, gültig.